Auf gehts!
Heute eine Grundsatzdiskussion: Darf ein freigesprochener vermeintlicher Straftäter noch einmal angeklagt werden? Ein neues Urteil des BVerfG gibt Grund zur Diskussion. Wer ist das Opfer, wer ist Täter, wo bleibt die Moral, wo endet die empathische Diskussion? Doppelmoral oder nachvollziehbares Gerichtsurteil?
ER! hat immer Recht…
Demokratie – echt jetzt?
Viel Spaß, hier machen wir unsere Diskussionen öffentlich. 😁😎
Hi 👍
Ihr seid schon irre 😂😂😂
Zum Thema ….
Einmal abgearbeitet ( verurteilt )
Damit ist das Thema durch !
Das ist traurig wenn sich danach
noch Beweismittel ergeben
die zu einem Urteil geführt hätten !